NRW-Zentralabitur: Die Abgeordnete Sigrid Beer (Grüne) kontrolliert äußerst kompetent und hartnäckig das Schulministerium

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Wie Schule intakt berichtete, ist es offenbar auch in diesem Jahr zu einer rechtswidrigen Prüfung im Fach Mathematik im Zentralabitur gekommen (Fixvektorpanne, besser: Fixvektorverstoß). Am 23. April 2016 habe ich per Mail Vertreter aller Fraktionen im Ausschuss für Schule und Weiterbildung des Landtags NRW darüber informiert, namentlich Klaus Kaiser und Petra Vogt (beide CDU), Monika Pieper (Piraten), Renate Hendricks, Eva-Maria Voigt-Küppers und Wolfgang Große Brömer (alle SPD), Ingola Schmitz und Yvonne Gebauer (beide FDP) und Sigrid Beer (Grüne).

Die Abgeordnete Beer ist die einzige Abgeordnete, die geantwortet hat. (Wie Hendricks im vergangenen Jahr auf unseren damaligen Hinweis antwortete, siehe hier.) Beer ist Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW, Sprecherin ihrer Fraktion im Ausschuss für Schule und Weiterbildung und stellvertretendes Mitglied des Petitionsausschusses. Sie schrieb mir am 3. Mai:

[V]ielen Dank für Ihre Mail, in dem Sie auf Fixvektoren bei der Mathe-Gk-Prüfung im Rahmen des Zentralabiturs verweisen. Eine gleichlautende Kritik an so strukturierten Aufgaben ist in der 42. Ausschusssitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung des Landtages NRW am 25.Juni 2014 fachlich eingeordnet und zurückgewiesen worden.

Gern habe ich aber zu Ihrem erneuten Vortragen Rücksprache beim Schulministerium genommen:

Die von Ihnen kritisierte Grundkursaufgabe im Mathematik-Abitur, die sogenannte „Matrizenaufgabe“, erfordert keine Kenntnis des Begriffs „Fixvektor“. Vielmehr müssen vom Prüfling zwar Vektoren berechnet werden, die teilweise auch die Eigenschaften eines „Fixvektors“ besitzen. Der rechnerische Ansatz ergibt sich allerdings eindeutig aus der Aufgabenstellung und die Bestimmung der Lösung liegt daher im Bereich der Routine.

Die kritisierte Aufgabe ist rechtskonform.

Als ob die Bestimmung der Lösung Routine wäre, wenn sie vorher im Unterricht nicht geübt worden ist! Wer glaubt so etwas? Am 7. Mai erwiderte ich der Abgeordneten:

[I]ch bin nicht ganz sicher, ob Sie sich der Auffassung des Ministeriums anschließen oder ob Sie dessen Auffassung lediglich wiedergeben. Wie auch immer, Ihre Mail erweckt den Eindruck, dass Sie sich mit der Auskunft des Ministeriums zufriedengeben und Sie meinen Vorwurf der Rechtswidrigkeit (und der Chancenungleichheit!) als widerlegt betrachten. — Eine kompetente demokratische Kontrolle der Landesregierung sieht für mich anders aus.

Wie viele aktive Mathematiklehrer und Schüler haben Sie gefragt, ob sie die Meinung des Ministeriums teilen, dass die Bestimmung der Lösung “im Bereich der Routine” liege (vorausgesetzt, Fixvektoren wurden im Unterricht lehrplangemäß nicht behandelt)? Wie viele Mathematiklehrer gibt es in NRW, die in ihrem Grundkurs Mathematik den nicht vorgesehenen Unterrichtsinhalt “Fixvektor” tatsächlich nicht behandeln und für ihre Schüler die Matrizenaufgabe wählen und deren Schüler in der Prüfung die Lösung der Fixvektoraufgaben routiniert bestimmen?

In den Vorgaben heißt es: “Da die Lehrpläne vielfach keine hinreichenden Festlegungen bezogen auf die für eine Abiturprüfung mit zentral gestellten Aufgaben relevanten Inhalte enthalten, sind im Hinblick auf die schriftlichen Abiturprüfungen 2016 entsprechende inhaltliche Vorgaben (inhaltliche Schwerpunkte und ggf. Medien/Materialien) für den Unterricht in der Qualifikationsphase erforderlich, deren Behandlung in den zentral gestellten Aufgaben vorausgesetzt wird. Durch diese Schwerpunktsetzungen soll gesichert werden, dass alle Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2016 das Abitur ablegen, gleichermaßen über die notwendigen inhaltlichen Voraussetzungen für eine angemessene Bearbeitung der zentral gestellten Aufgaben verfügen.” (meine Hervorhebungen)

Bis vor wenigen Wochen war auf den Internetseiten des unfehlbaren Ministeriums zu lesen: “Um […] gleiche Voraussetzungen für die Vorbereitung aller Schülerinnen und Schüler auf die zentralen Prüfungen zu schaffen, ist es notwendig, für jeden Abiturjahrgang verbindliche Unterrichtsvorgaben für die Qualifikationsphase festzulegen, denn auf diese beziehen sich die Prüfungsaufgaben.” [Wie ich inzwischen gesehen habe, findet sich diese Passage immer noch auf der Ministeriumshomepage, jetzt allerdings hier.]

Kurz: Durch die Vorgaben soll eine gewisse “Chancengleichheit” hergestellt werden. Wenn ein Lehrer sich an den Lehrplan und die Vorgaben hält, wird er im Grundkurs das Thema “Fixvektoren/stationäre Verteilung” nicht behandeln. Wenn ein solcher Lehrer die aus Ihrer Sicht rechtskonforme Matrizenaufgabe auswählt, sind dessen Schüler im Nachteil gegenüber den Schülern, die im Unterricht das nicht vorgesehene Thema “Fixvektoren” behandelt haben. Wollen Sie das bestreiten? Weil ein solcher Lehrer seine Schüler vermutlich nicht ins offene Messer laufen lassen wird, wird er die Matrizenaufgabe nicht wählen und notgedrungen eine andere Aufgabe wählen. Auch diese eingeschränkte Auswahl stellt einen Nachteil dar. Wo ist da die Chancengleichheit? Oder wollen Sie mir weismachen, dass alle Grundkurslehrer sich an den Lehrplan halten? Wenn immer wieder Fixvektoraufgaben drankommen, meinen Sie dann nicht, dass die Vorgaben irreführend sind? Können Sie ausschließen, dass es Schüler gibt, die im Vertrauen auf die Gültigkeit der Vorgaben sich nicht auf Fixvektoren vorbereitet haben und deswegen in der Prüfung im Nachteil waren? Wer sich an die Vorgaben hält, ist nicht im Nachteil?

Ich würde es begrüßen, wenn Sie mir — eventuell mit Hilfe des Ministeriums — meine Nachfragen beantworten würden.

Im Übrigen: Dass ein Verteter des Ministeriums im Schulausschuss eine Kritik an Zentralabituraufgaben zurückweist, ist nicht verwunderlich und sagt noch lange nicht aus, dass die Kritik unberechtigt ist.

Die Beantwortung meiner Nachfragen ist mir die Abgeordnete bis heute schuldig geblieben (auch, nachdem ich sie jüngst daran erinnert hatte). Eine kompetente und hartnäckige Kontrolle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung durch ein Mitglied des Landtags sieht anders aus. Stattdessen liegt der Verdacht der Loyalität oder der Obrigkeitshörigkeit gegenüber der rot-grünen Landesregierung nahe. Von einer Abgeordneten, die derselben Partei wie die Schulministerin angehört, kann man vielleicht nicht erwarten, dass ihr die Behebung eines Missstands wichtiger als der Machterhalt ist und sie ihre grüne Freundin in Bedrängnis bringt. Dass keine der Oppostionsfraktionen (CDU, FDP, Piraten) das Thema aufgreift, bleibt ein Rätsel. Hat vielleicht die CDU — ähnlich wie ich es beim Philologenverband vermute (hier) — einen Nichtangriffspakt mit der Landesregierung geschlossen (Stichwort Schulkonsens)? Fehlt es an Sachverstand? Oder hat die eine oder andere Oppositionsfraktion selber Leichen im Keller? Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus — es sei denn, es handelt sich um einen im Kern harmlosen Schaukampf, der inszeniert wird, um Opposition und Kontrolle der Landesregierung vorzutäuschen?

Wie auch immer — die Korrespondenz mit der Abgeordneten Beer und das Ignorieren der Fixvektorpanne durch andere Abgeordnete zeigen zum wiederholten Mal: Das Ministerium für Schule und Weiterbildung unterliegt keiner kompetenten demokratischen Kontrolle. Das sind Zustände wie in einer Bananenrepublik. Über Politik(er)verdrossenheit wundere ich mich nicht mehr.


PS:
In der Zeitschrift des Landtags, “Landtag intern” (Ausgabe 10/2011, S. 19), wurde Sigrid Beer porträtiert. Über die Paderbornerin war zu lesen:

Wenn sie über die Arbeit im Landtag spricht, dann hebt sie einen Ausschuss besonders hervor: „Da sehen sie [sic!] die Lebenswirklichkeit der Menschen.“ Sigrid Beer meint ein Gremium, das meist in der Öffentlichkeit unbeachtet bleibt. Im Petitionsausschuss muss sie sich um Bitten verzweifelter Menschen kümmern. Da geht es nicht abstrakt ums große Ganze, sondern um das Schicksal Einzelner. Einmal hat sie im Parlament betont, das Petitionsrecht sei ein „besonderes Grundrecht“ aller Menschen in Nordrhein-Westfalen. Und die Ausschussarbeit sei hilfreich, „sich zu erden“, sagt Sigrid Beer im Gespräch. Sie achte auf die Balance zwischen Himmel und Erde.

Frau Beer, wenn Sie die Lebenswirklichkeit sehen würden, würden Sie feststellen, dass das Lösen von Fixvektoraufgaben keinesweges Routine ist, wenn es nicht im Unterricht geübt worden ist. Wer vorrangig den eigenen Machterhalt und den der Landesregierung im Blick hat, blendet erhebliche Teile der Wirklichkeit aus.

Es wäre schön, wenn die Abgeordnete nicht nur auf die “Balance zwischen Himmel und Erde” achten würde, sondern auch darauf achtgäbe, dass das in Demokratien vorgesehene Gleichgewicht zwischen Regierung und Parlament nicht zugunsten der exekutiven Gewalt gestört wird. “Demokratie fällt nicht vom Himmel: Wir müssen Demokratie lernen, sie leben und vermitteln”, sagt Beer in einem Interview auf landtag.nrw.de. Wie man im Handbuch des Landtags NRW oder hier lesen kann, lautet eine Lektion in Sachen Demokratie:

Der Landtag hat das Recht und die Pflicht, die vollziehende Gewalt, also Landesregierung und Landesverwaltung, zu kontrollieren. […] Die Kontrollfunktion des Landesparlaments wird häufig als die wichtigste Aufgabe des Parlaments bezeichnet.

Für manche Abgeordnete gibt es noch viel zu lernen.

Wie der Petitionsausschuss mit mancher Petition umgeht, lässt sich übrigens hier nachlesen. Besteht dieses “besondere Grundrecht” darin, dass Petitionen vom Petitionsausschuss nicht ernstgenommen werden, wenn die Landesregierung ansonsten in Bedrängnis kommen würde? Wie gesagt, Bananenrepublik…