NRW-Zentralabitur: Landesschülervertretung rechtfertigt unzulässige Fixvektoraufgaben nicht mehr

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Wie wir berichtet haben, ist es allem Anschein nach im NRW-Zentralabitur (Mathematik Grundkurs) in diesem Jahr zur selben Panne wie im letzten Jahr gekommen: der Fixvektorpanne.
Wenn man einem Eintrag vom 27.04.2015 auf abiunity.de glaubt, hat sich ein Schüler namens Hosti in dieser Angelegenheit an die Landesschülervertretung (LSV) NRW gewendet. Demnach hat die LSV in ihrer Antwort an Hosti die in unseren Augen unzulässigen, auf jeden Fall äußerst fragwürdigen Fixvektoraufgaben in Abiprüfungen für den Mathe-Grundkurs ohne Wenn und Aber rechtfertigt — als ob sie die Anwältin des Schulministeriums wäre. Das ist bemerkenswert für eine Institution, die die Interessen der Schüler zu vertreten hat.

Wir haben daraufhin die LSV NRW gefragt, ob das Zitat auf abiunity.de authentisch sei. Ohne darauf direkt zu antworten, teilt sie uns per Mail vom 06.05.2015 mit:

Als LandesschülerInnenvertretung Nordrhein-Westfalen sind wir natürlich bemüht, stets die Interessen der SchülerInnenschaft zu vertreten. Die Beurteilung von Abituraufgaben liegt hierbei jedoch nicht im Rahmen unserer Möglichkeiten.

Offenbar ist die LSV ins Nachdenken gekommen mit dem Schluss, dass sie die problematischen Aufgabenstellungen nicht mehr rechtfertigt — immerhin! Aber warum dieser Rückzug auf ganzer Linie?
Auch wenn sie sich die Beurteilung von Abituraufgaben gar nicht mehr zutraut (was ist daran so schwer?), würden wir uns wünschen, dass die LSV zumindest die mit den Fixvektoraufgaben verbundenen (offensichtlichen!) Merkwürdigkeiten und Widersprüche öffentlich anspricht und auf eine Klärung besteht. Sie hätte dann — im Gegensatz zur GEW NRW, zum Philologenverband NW und zu den Oppositionsfraktionen im Landtag — einen (kleinen, aber vielleicht wichtigen) Beitrag zur demokratischen Kontrolle des Zentralabiturs geleistet.