Scherzfrage schaffte es in zentrale Abschlussprüfung für Mathematik

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Wie viele Indianer mit knallrotem Gummiboot saßen im Kühlschrank?

Wirklich schade, dass diese Panne nicht im Zentralabitur von NRW passiert ist. Dann hätte es richtig gekracht, und vielleicht wäre dann auch ans Licht gekommen, dass es jahrelang zu rechtswidrigen Abiturprüfungen für den Mathematik-Grundkurs gekommen ist (“Fixvektorpanne”).

Stattdessen passierte die folgende einerseits lustige, andererseits ernste Geschichte im kleinen Saarland (der Hinweis kam von einem unserer treuesten Leser — danke!). Am 19. Mai fand dort die Abschlussprüfung für das Berufsvorbereitungsjahr (Produktionsschule, Werkstattschule) im Bereich Mathematik statt. Dabei gab es folgende Frage 5.e:

Die Klasse 8b organisiert zum Abschluss des Schuljahres ein Klassenfest. In der Klasse befinden sich insgesamt 15 Schülerinnen und Schüler. Über das Schuljahr hinweg wurden 180 € in der Klassenkasse gesammelt. Für das Klassenfest sollen folgende Artikel gekauft werden: Grillgut für 21,27 €, zwei Packungen Partybrötchen für insgesamt 9 €, zwei 6er Pack Wasser für zusammen 9,98 €, 1 Kiste Limonade mit 24 x 0,50 L-Flaschen für 38,36 €, eine Mix-Box Schokoriegel für 34,99 €, zwei Packungen mit je 90 Fruchtgummis für zusammen 17,98 €, fünf Tüten Knabberartikel für insgesamt 9,55 €. Wie viele Indianer mit knallrotem Gummiboot saßen im Kühlschrank?

Vermutlich hätte es in NRW doch nicht gekracht, weil niemand — weder die Landtagsfraktionen noch der Philologenverband NW noch die GEW NRW noch die Schülervertretung NRW — gecheckt hätte, dass es sich bei “Wie viele Indianer mit knallrotem Gummiboot saßen im Kühlschrank?” um eine Scherzfrage gehandelt hätte. Im Saarland hat jedoch die Landtagsabgeordnete Barbara Spaniol (Linke) die Landesregierung mit dem Vorfall konfrontiert und in einer schriftlichen Anfrage (Drucksache 16/105, 14.09.2017) gefragt:

  1. Wer hat entschieden, derartige Scherzfragen in einer Abschlussprüfung aufzunehmen und wie steht die Landesregierung dazu?
  2. Sieht die Landesregierung nicht die Gefahr, dass die jungen Menschen, die einen Hauptschulabschluss nachholen wollen und oftmals bereits Rückschläge und schlechte Erfahrungen auf ihrem Bildungsweg gemacht haben, die also ohnehin bereits oft mit großer Unsicherheit in diese Prüfungen gehen, durch eine solche Scherzfrage noch weiter verunsichert werden und ihnen dadurch wertvolle Prüfungszeit verloren geht?
  3. Gab es nach dieser Prüfung Beschwerden von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern?
  4. Wird es aus Sicht der Landesregierung in künftigen Prüfungsaufgaben ähnliche Scherzfragen geben?

In ihrer Antwort (Drucksache 16/133, 3.11.2017) räumt die Landesregierung ohne Umschweife ein:

Im vorliegenden Fall wurde die Scherzaufgabe aus nicht nachvollziehbaren Gründen von den Aufgabenerstellern einer Schule in den Prüfungsvorschlag aufgenommen. […] Zudem leitete das Ministerium für Bildung und Kultur eine Untersuchung ein. Es wurde festgestellt, dass die betreffende Frage von der Auswahlkommission in einem Korrekturexemplar handschriftlich gestrichen wurde. Allerdings wurde versäumt, die Frage aus der digitalen Druckvorlage zu streichen, sodass sie in den Prüfungsunterlagen erschien.

Aus Sicht der Landesregierung ist es völlig unangemessen und absolut unakzeptabel, Schülerinnen und Schüler bei einer Abschlussprüfung mit einer Scherzfrage zu konfrontieren. Dies führt zu Missverständnissen, Verwirrung, unnötigem Stress und Zeitverlust. Das gilt sowohl für Hauptschulabschlussprüfungen als auch für alle anderen Prüfungen.

Die Landesregierung stellt fest, dass alle an dem Prüfungserstellungsverfahren Beteiligten ihrer besonderen Verantwortung nicht ausreichend gerecht geworden sind. Das Ministerium für Bildung und Kultur hat dementsprechend unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls die notwendigen Konsequenzen eingeleitet und alle für die Erstellung der besagten Prüfungsaufgaben Verantwortlichen für die Zukunft vom Aufgabenerstellungsprozess ausgeschlossen.

Wäre das Bildungsministerium des Saarlands genauso uneinsichtig und inkompetent wie das NRW-Schulministerium, dann hätte es vermutlich ungefähr so geantwortet (vergleiche “NRW-Zentralabitur: Ministerium erklärt Vorgaben implizit für null und nichtig”):

In einem lehrplangemäßen, verständnisorientierten geprägten Mathematikunterricht erwerben Schülerinnen und Schüler mit der Fähigkeit zur Problemlösung eine Kernkompetenz, die sich dadurch auszeichnet, dass vorhandenes Wissen in neue Bezüge eingebunden werden kann.

Bezogen auf die von der Abgeordneten so genannte Scherzfrage würden Schüler, die lehrplangemäß unterricht worden sind, die Aufgabe 5.e so bearbeiten, dass sie zum Beispiel antworten: “Die Berechnung der Anzahl der Indianer ist aufgrund der gegebenen Daten nicht möglich.” Nach Einschätzung der Aufgabenkommission und den an den unterschiedlichen Qualitätssicherungsschritten im Prozess der Entwicklung der Prüfungsaufgaben Beteiligten handelt es sich bei Aufgabe 5.e um eine sinnvolle, verständliche Fragestellung.

Und wären die Abgeordneten des saarländischen Landtags genauso leichtgläubig oder obrigkeitshörig wie manche Mitglieder des Landtags NRW, hätte sie dazu Ja und Amen gesagt.