Schule = Knast (zum zweiten): Von der äußeren Ordnung einer Zwangsanstalt

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Den theoretischen Hintergrund für unsere Formel “Schule = Knast” (siehe vorheriger Beitrag) liefert ein Aufsatz von Peter Fürstenau aus dem Jahre 1964: “Zur Psychoanalyse der Schule als Institution”. Im vorletzten Absatz heißt es dort:

[D]ie Schule ist als Bühne des Miteinander von Lehrern und Schülern seitens der staatlichen Schulaufsicht und der Schulträger in allen wesentlichen Hinsichten durchorganisiert. Als echte Anstalt überläßt sie den Schülern einzig die Funktion der — nicht einmal freiwilligen — Benutzung. Die konflikthafte Ordnung des schulischen Lebens ist den Schülern und den Lehrern fast ganz von oben vorgegeben. Sie kann deshalb von beiden bloß als eine äußere Ordnung erlebt werden. Die äußere Ordnung einer Zwangsanstalt kann nur aufrechterhalten werden — durch Disziplin. […] Wo Kinder sich einer völlig vorgegebenen — noch dazu widersprüchlichen — Ordnung im wesentlichen nur einzufügen haben, entstehen als einzig möglicher Ausdruck ihres Freiheits- und Selbständigkeitsstrebens und ihrer Initiative “Disziplinschwierigkeiten”. Das ist aber bei Erwachsenen unter solchen Bedingungen nicht anders.

Hat sich an dieser Diagnose in 50 Jahren irgendetwas geändert? Fürstenaus Aufsatz endet mit den — nicht ohne Weiteres verständlichen — Worten:

Unsere Schule teilt abwehrende (apotropäische) und austreibende (exorzistische) magische Züge mit ältesten Erziehungsritualen. Sie ist in mancher Hinsicht ein Stück archaischer Menschenbehandlung.

Bei Gelegenheit werden wir Fürstenaus Aufsatz ausführlicher besprechen.
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Quelle:
Peter Fürstenau. “Zur Psychoanalyse der Schule als Institution”. In: Carl-Ludwig Furck (Hrsg.). Zur Theorie der Schule. Verlag Julius Beltz. Weinhein, Berlin, Basel. 1969. Erstabdruck in “Das Argument”. Berliner Hefte für Probleme der Gesellschaft, 1964, Heft 6. Online: http://www.inkrit.de/argument/archiv/Das%20Argument%2029.pdf .